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Nr. 510 V.
Homburg, den 18. März 1802
Circular M 22.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Unfallversicherung von Landwirten
bei Bauausführungen.
Im Vollzuge einer Entschließung der Kgl. Regierung Kammer
des Innnern vom 6. Ifd. Mts. Nr. 5572 Kwird nachstehend eine
Bcekanntmachung des k. Staatsministeriums des Innern vom 20.
v. Mts Nr. 4496 mit dem Auftrage bekannt gegeben, dieselbe in
geeigneter Weise in den Gemeinden zu veröffentligen — und bei
dem Vollzuge derselben entsprechend mitzuwirken.
Namentlich bei der Aushändigung der Baupläne sind die be—
teil gten Landwirte auf die Möglichkeit der Selbstwersicherung bei der
Ausführung von Neu- und Umbauten, sowie von größeren Repara—
turarbeiten an den zum land- und sorstwirtschaftlichen Betrieb dienenden
Gebaͤuden in eigener Regie und auf die Vorteile derselben
aufmerksam zu machen.
Kgl. Bezirksamt
Spölrer.
Merckle
t. Assessor.
An
sämtliche Bürgermeinerämtern
des Hezirks.
K. B. Staatsministerinm
des Innern.
Bei Unfällen, welche Landwirten bei Ausführung landwirtschaft,
licher Bauten zustoßen, ergibt sich häufig, daß ein Rentenanspruch