Full text : 1902 (0003)

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Nr. 279 V.

Homburg, den 12. Maärz 1902.

Cireular M 20.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Arbeiterschutz, hier die Beschäftigung
von Gehilfen und Lehrlingen in
Gast⸗ und in Schankwirtschaften.

Die Bürgermeisterämter werden auf die in Nro. 4 S. 33 des
R.«G.»Bl. veröffentlichte, am 1. April dss. Irs. in Kraft tretende
Bundesratsverordnung vom 23. Januar dss. Irs. mit dem Auftrage
besonders aufmerksam gemacht, dieselbe den in Betracht kommenden
Wirten, d. h. denjenigen, welche Gehilfen und Lehrlinge beschäftigen,
mit dem Bedeuten zu eröffnen, daß die einschlägigen Bestimmungen
am 1. April 1902 in Kraft treten.
Bis zu diesem Zeitpunkte müssen insbesondere die in Ziff.
5 der Bekanntmachung vorgeschriebenen Verzeichnisse angelegt sein.
Dieselben können von dem Verlag amtlicher Formulare Carl Gerber
in München zum Preise von 1A. 50 5 bezogen werden.
Die ordnungsgemäße Führung der Verzeichnisse sowie die Ein—
haltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten ist in angemessener Weise zu
überwachen.

kgl. Bezirksamt:
Spöhrer

Merckle
k. Assessor.

An

sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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