Full text : 1902 (0003)

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1. Januar 1902 in Kraft getreten ist, sind bei unserer Berufsge—
nossenschaft alle Gewerbebetriebe versichert, welche sich auf die Aus—
führung von Schmiedearbeiten erstrecken (H1 Abs. 1 Ziffer 2 des
G.U.V. G.), und zwar in Folge statutarischer Bestimmung (F 42,
des Statuts) nicht nur die in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter
sondern auch die Betriebsunternehmer, deren Jahresarbeitsverdienst
3000 Mk. nicht übersteigt, oder welche nicht regelmäßig mehr als
2 Lohnarbeiter beschäftigten. Die neben der zwangsweisen Versicherung
bestehende freiwillige Versicherung kann daher nur für Betriebsunter—⸗
nehmer mit mehr als 3000 Mk. Jahresarbeitsverdienst oder mit mehr
als 2 regelmäßig beschäftigten Arbeitern in Frage kommen.
Wir unterlassen indessen nicht, die biernach zur freiwilligen Ver—
sicherung berechtigten Unternehmer von Schmiedebetrieben ausdrücklich
auf die Bestimmung des FJ 44 des Statuts aufmerksam zu machen,
nach welcher sie zur Vermeidung der zwangsweisen Ver—
sicherung ihrer Person dem Genossenschafts-Vorstande
in Berlin SW. Friedrichstraßze 218 anzuzeigen verpflichtet
sind, daß bei ihnen die Voraussetzungen der Versicherungspflicht
(8 42 des Statuts) nicht vorliegen und daß sie auch von dem Rechte
der freiwilligen Versicherung (H 43 a. a. O.) keinen Gebrauch
machen wollen.

Da nach den uns vielfach gewordenen Zuschriften die vorstehenden
gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen offenbar nicht richtig ver—
standen oder übersehen sind, so giebt der Vorstand hiermit bekannt,
daß allen uns amtlich durch die zuständigen unteren Verwaltungs—
behörden gemeldeten Schmiede-Betrieben die Mitgliedscheine
(G 58 Abs. 3 des G.U.«V.G.) demnächst zugestellt werden und daß
die beteiligten Betriebsunternehmer, welche nach Obigem der zwangs⸗
weisen Versicherungspflicht nicht unterliegen, dies uns innerhalb
4 Wochen nach amtlicher Zustellung des Mitgliedscheins
anzuzeigen und sich darüber zu erklären haben, ob fie
gemäs; 8 43 des Statuts gegen Betriebsunfälle sich
versichern wollen oder nicht.
            
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