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Homburg, 12. Dezember 1902.
Circular MIGl.
—h
Köonigliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Fahrpreisermäßigung für milde
Zwecke.
Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Entschließung vom 18.
Mai 1891 (M.⸗A.-Bl. S. 181), vom 25. Februar 1897 (M.⸗A.Bl.
S. 69) und vom 10. November 1900 (M.⸗A.⸗“Bl. S. 679) werden
die Bürgermeisterämter auf das im Kreisamtsblatt vom 28. November
1902 Nr. 23 enthaltene Regierungsausschreiben vom 12. November
1902, wonach unter den deutschen Eisenbahnverwaltungen Muster für
die zur Erlangung der Fahrpreisermäßigung erforderlichen Ausweise
(Mittellosigkeits-, Aufnahmebescheinigungen u. s. w.) vereinbart worden
sind, zur Kenntnisnahme hingewiesen.
Diese Muster sind bei der Drucksachenverwaltung der Direktion
der Pfälz. Eisenbahnen gegen Ersatz der Selbstkosten zu beziehen.
Da eine Abfertigung der auf Fahrpreisermäßigung Anspruch
machenden Personen nur auf Grund lder vorgeschriebenen Muster
erfolgen darf, so werden die Bürgermeisterämter hiemit angewiesen,
sich einen entsprechenden Vorrat dieser Muster direkt von der Druck⸗
sachenverwaltung der Direktion der Pfalzbahnen kommen zu lassen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Buͤrgermeisteraͤmter
des Bezirks.