Full text : 1902 (0003)

365

Homburg, den 5. Dezember 1802.

Circular M 157.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Anmeldung und Besichtigung
HNunde im Jahre 1908.

der

Unter Bezugnahme auf die oberpolizeilichen Vorschriften über
die Visitation der Hunde vom 21. Juni 1901 (K.-A. Bl. S. 119)
folgt nachstehend das Verzeichnis für die Anmeldung und Besichtigung
der Hunde im Jahre 1903 mit dem Auftrage, diese Termine gehörig
bekannt zu machen und das Weitere nach Maßgabe des Zirkulars
Nr. 74 vom 14. Dezember 1892 zu veranlassen. Für Abstellung
eines geeigneten Lokals, wobei wenn irgend möglich von der Benützung
eines Wirtslokals Abstand zu nehmen ist, für die Visitation und
einer Person zur Mithilfe bei Führnng der Register ist Sorge zu
tragen. Die Hundebesitzer haben fur die früher versteuerten Hunde
die Quittung vom Vorjahre mitzubringen.
Die Hunde sind durch eine erwachsene Person an der Leine
vorzuführen, bissige Hunde mit einem Maulkorbe.
Die Bekanntgabe der Termine hat mindestens 14 Tage
vorher zu erfolgen.
Auch die Fleischbeschauner haben sich mit Tagebuch und der In—
struktion vom 4. April 1884 beim hk. Bezirkstierarzte einzufinden.
Kal. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Bürgermeisterämier
des Bezirks.
            
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