Full text : 1902 (0003)

359

Homburg, den 27. November 1802

Cireular M 155.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Die periodische Nachaichung von
Maßen, Gewichten und Wagen
pro 903.

Nachstehender Reiseplan des Aichmeisters Heckel in Homburg
wird den Bürgermeisterämtern zur Bekanntgabe in den Gemeinden
mit dem Beifügen mitgeteilt, daß in Anbetracht unvorhergesehener
Verhinderungsfälle diese Bekanntmachungen erst dann zu erlassen sind,
wenn von seiten des Aichamtes hierüber noch ausdrücklich Mitteilung
erfolgt sein wird.
Zur Ausführung des Aichgeschäftes ist ein entsprechendes, ge—
heiztes und verschließbares Lokal mit den nötigen Tischen und Stühlen
zur Verfügung zu stellen.
Wirtslokale sind als solche nicht zu verwenden. Ferner ist ein
Polizeibediensteter dem Aichmeister während des Aichgeschäftes zur
Hilfeleistung zur Verfügung zu stellen.
Die Maße, Gewichte und Wagen müssen vollständig gereinigt
und rostfrei sein und sind zur festgesetzten Zeit gegen Bezahlung der
taxmäßigen Gebühren abzuholen; auch die Wagen der Gemeinden,
welche dem öffentlichen Verkehr dienen, sind damit inbegriffen.
Die Meßrahmen für Straßendeckmaterial, sowie die Hohlmaße
für trockene Körper unterliegen der diesjährigen Nachaichung mit
Ausnabme derer, auf welchen der Stempel 02 aufgebrannt oder auf—
geschlagen ist.
Ferner wird wiederholt darauf hingewiesen, daß auch die Milch—
gefäße, welche zum Zumessen der Milch an die Käufer benützt
werden, der gesetzlichen Aichpflicht unterliegen.
            
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