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Hiebei sind die in den Familien--,Vermögens-, Gesundheits- und
sonstigen wesentlichen Verhältnissen etwa eingetretenen Aenderungen
anzugeben und ist die Richtigkeit der bezüglichen Angaben Seitens
der nicht mehr im aktiven Dienste befindlichen Militäranwärter durch
Beilage eines amtlichen Leumunds- und Vermögenszeugnisses zu be—
scheinigen.
München, den 20. Oktober 1902.
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch.