Full text : 1902 (0003)

341

Homburg, den 20. November 18902.

Cireular MC 148.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Vollzug des Schulbedarfsgesetzes,
hier Aufstellung der Voranschläge
pro 1903.

Nach 8 148 Abs. II der Gemeinderechnungsinstruktion ist der
Voranschlag für das nächste Jahr alljährlich im Laufe des Monats
November nach vorangegangener Beratung durch den Gemeinderat
14 Tage lang öffentlich aufzulegen und sodann dem k. Bezirksamte
vorzulegen.

Nachdem jedoch sämtliche Gemeinden des Amtsbezirks Gesuche um
Zuschüsse zum Vollzuge des neuen Schulbedarfgesetzes von größten—
teils beträchtlicher Höhe eingereicht haben und daher die Bescheidung
dieser Gesuche den Abschluß der Voranschläge der meisten Gemeinden
sehr erheblich beeinflussen wird, will keine Erinnerung dagegen erhoben
werden, wenn mit der Festsetzung der Voranschläge zugewartet
wird, bis die Beschlüsse des pfälzischen Landrats über die zu gewährenden
Unterstützungen bekannt sein werden, was in den nächsten Tagen zu
erwarten steht. Diese Beschlüsse bedürfen zwar noch der Allerhöchsten
Bestätigung, indessen ist alsdann wenigstens ein gewisser Anhaltspunkt
für die Gemeinderäte gegeben.
Diejenigen Bürgermeisterämter, in deren Bezirk sich Sprengel⸗
schulen befinden (Glan-Münchweiler, Gimsbach, Niedermiesau,
Niedermohr, Reichenbach und Spesbach) werden hierbei auf die im
            
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