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&Xc. 2760 V.
Homburg, den 7. November 1902.
Circular Ms 140.
Köonigliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug der oberpolizeichen Vorschriften
über Bierpressionen.
Inhaltlich hoher Regierungs⸗-Entschließung vom 31. Oktober l. Js.
Nr. 15367 K unterliegt die Verwendung von bleifreien Kautschuck—⸗
schläuchen bis zur Länge von 50 em bei Druckluftleitungen nach
einem Gutachen der öffentlichen Untersuchungsanstalt keinem Bedenken.
Zu deren Anbringung ist jedoch im Einzelfalle, wenn sie das in
S 6 Abs. 4 der oberpolizeilichen Vorschriften erlaubte Maaß von
15 em übersteigen, die vorgängige Genehmigung des k. Bezirksamtes
zu erholen (8 10 der oberpolizeilichen Vorschriften).
Hierauf wird zur entsprechenden Darnachachtung mit dem Be—
merken verwiesen, daß unter Druckluftleitung die Leitung von kom—
primierter Luft sowohl wie von Kohlensäure zu verstehen ist.
—EA
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Büuͤrgermeisteraͤmter
und k. Gendarmeriestationen
des Bezirks.
Nach Mitteilung des k. Bezirksamts Kirchheimbolanden ist in
Kerzenheim in 5 Gehöften die Geflügelcholera ausgebrochen.
Dies ist sofort in ortsüblicher Weise bekannt zu geben.
Homburg, 8. November 1902.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.