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k. Bezirkéamt gelangten, daß namentlich bei kleineren Bauführungen
diesellen bei deren Eintreffen bereits vollendet waren und so die
während der Bauführung vorgeschriebene Kontrolle nicht mehr geübt
werden konnte, darauf hingewiesen, daß die einlaufenden Bau—
beginns- sowie auch die Bauvollendungsanzeigen sofort
demek. Bezirksamte vorgelegt werden.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhfel.
An
die Bürgermeisterämter
dee Lezirks.