879—
Homburg, den 27. Titober 1162—
Circular 132.
Koenigliches Bezirksamt
Homburg.
Bétreiff:
Die Einrichtung und der Betrieb von
Steinbrüchen und Steinhauereien.
Unter Bezugnahme auf das Circular Nr. 100 vom 20. Sep
tember l. Jus. bezeichneten Betrefss werden die Bürgermeisterämter
darauf anfmerksam gemacht, daß die betreffende Bundesratsbekannt
machung vom 20. März l. J. in der Buchdruckerei von Gg. BZorn
in Homburg in einem zum Aushang bestimmten Format in Truck
erschienen ist und von dort bezogen werden kann.
Mievon sind die Interessenten in geeigneter Weise zu verständigen.
Zugleich wird der in obgenanntem Kircular enthaltene Auftrag
in Erinnerung gebracht.
Im Anschluß hieran wird unter Bezugnahme auf Circular Nr. 106
vom 16. Sept. ds. Irs. bekannt gegeben, daß in der genannten Buch—
druckerei auch in Plakatferm gedruckte Exemplare der Oberpolei—
hichen Vorschriften zum Schutze der bei Bauten beschäf—
rigten Personen vom 1. Januar 1901 erhältlich sind, worauf
die Interessenten (Maurermeister, Bauunternehmer) gleichfalls aufmerk—
sam zu machen sind.
Kgl. Bezirksamt
Stöhsel.
An—
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.