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Hombu
rg, den 9. Jan. 19.2
Cireular M 5.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Das Militärersatzgeschäft für 1902.
Auf Anordnung der Ersatzbehörde III. Instanz im Bezirke des
k. b. II. Armeecorps ist auch in Spalte 5 lit e der Rekrutierungs⸗
Stammrollen anzugeben, welchen einzelnen Berufsständen der Be—
völkerung die Eltern der Gestellungspflichtigen angehören.
Dies wird zur Beachtung im Nachgange zu Circular Nr. 1
Ifd. Irs. mitgeteilt mit dem Beifügen, daß als Beruf der Eltern
— des Vaters — künftig die hauptberufliche Beschäftigung derselben
— Ziffer 1 der Anweisung für die Gemeindebehörden — gilt. Hat
diese Beschäftigung seit der Geburt des Gestellungspflichtigen gewechselt,
so ist, soweit thunlich, diejenige Hauptbeschäftigung, welche die längste
Zeit ausgeübt wurde, und im Zweifel die derzeitige Hauptbeschäftigung
anzugeben.
Der Zivilvorsitzende:
Spöhrer
t. Regierungsrat.
An
saͤwtliche Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.