Full text : 1902 (0003)

295

Homburg, den 15. Oktober 1802.

sircular S 124.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Vollzug des Gewerbeund'allversicher—
ungsgesetzes, hier Anmeldung zur
Tabakberufsgenossenschaft.

— —

Laut Zuschrift der Tabakberufsgenossenschaft in Bremen vom
1. dss. Mts. werden derselben fortgesetzt von ihren Vertrauens—
männern sowie von ihrem technischen Aufsichtsbeamten zahlreiche Be—
triebe der Cigarren-, Cigarretten⸗ Rauch-, Kau und Schnupftabak—
branche aufgegeben, die zum nicht geringen Teile schon seit mehreren
Jahren in versicherungspflichtigem Umfange bestehen, ohne daß deren
Anmeldung zur Berufsgenossenschaft bisher erfolgt wäre.
Es ergeht daher der Auftrag, alle im Bürgermeistereibezirke
bestehenden derartigen Betriebe, auch wenn in denselben nur eine
fremde Person ständig beschäftigt wird und diese Beschäftigung
die Verwendung einer vollen Arbeitskraft darstellt, unter genauer
Angabe der Person des Inhabers, des Betriebssitzes, der Art der
Fabrikate und der Anzahl der im Betriebe beschäftigten Personen
binven 14 Tagen anher anzuzeigen.
Fehlanzeigen sind nicht erlassen.

Kgl. Bezirksamt:
Roesinger.

13*

die Bürgermeisterämter
des Bezirte.
            
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