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Nr. 2557 V.
Homburg, den 14. Oktober 19802.
Cireular M 120.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Naturalleistungs-Gesetz, hier die Ver—
gütung für die Naturalrerpflegung
durch die Quartiergeber.
Es ist die Frage einer Erhöhung der derzeitigen auf F8 4
und 9 des Naturalleistungs-Gesetzes fußenden Vergütungssätze für
die seitens der Gemeinden an einquartierte Mannschaften verabreichte
Naturalverpflegung in Erwägung gezogen worden.
An die Bürgermeisterämter ergeht deshalb der Auftrag, binnen
längsitens 8 Tagen anher zu berichten, ob und inwieweit nach
Maßgabe der Lebensmittelpreise im Zusammenhalte mit der in der
Bevölkerung vorherrschenden Ernährungsweise für den Bürgermeisterei—
bezirk eine Erhöhung des zur Zeit festgesetzten Mindestsatzes von 30 9
— etwa auf 1. — für die ganze Tageskost einschließlich Brot
angezeigt erscheint.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.