Nr. 35 V.
Homburg, den 6. Januar 1902.
Cireular M 4.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug des Hundegebührengesetzes,
hier die Volkszählung 1900.
Nach einer Mitteillung des k. Hauptzollamtes Kaiserslautern vom
heutigen haben noch im laufenden Icchre bis auf weiteres die vor⸗
läufigen Ergebnisse 'der Volkszählung vom Jahre 1900 zur
Grundlage der Hundegebühren-Erhebung zu dienen.
Hievon werden die Bürgermeisterämter mit dem Beifügen ver—
ständigt, daß da, wo durch die definitive Festsetzung des Zählungs—
ergebnisses ein höherer Gebührensatz bedingt werden wird, die Nach—
forderung der Differenzbeträge und zwar für das Jahr 1901 sowie
auch 1902 vorbehalten bleiben muß.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
An
säwtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.