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Homburg, 16. September 1912.
Cireular fé 106.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Bauunfälle am Guttenberg-Schul—
hause in Ludwigshafen aRh'
Nachstehend folgt Abdruck einer Entschließung der k. Regierung
der Pfalz, Kaimer des Innern, vom 8. Juli l. Is. Nro. 14427 K,
bez. Betr, zur Kenntnisnahme und entsprechenden Darnachachtung.
Hiebei wird insbesondere auf 8 25 der untenerwähnten oberpolizei—
lichen Vorschriften vom 1. Januar 1901 (G.V.«Bl. S. 1) hinge—
wiesen, wonach die bezüglichen Vorschriften auf jeder Baustelle,
wo regelmäßig mehr als 10Arbeiter beschäftigt werden
(Kirchen und Schulhausbauten, Fabrikbauten u. s. w.), an einem
leicht zugänglichen Orte in Plakatform sichtbar angebracht
werden müssen.
.In denjenigen Gemeinden, in welchen zur Zeit derartige größere
Bauten ausgefuͤhrt werden, sind die betr. Baumeister zu veranlassen,
dieser Vorschrift, soweit dies noch nicht geschehen, hbinnen läugstens
4 Tagen zu enisprechen.
Nach Ablauf dieser Frist ist seitens des Bügermeisteramts Kontrolle
zu üben und im Unterlassungsfalle unnachsichtlich Strafanzeige
gegen den säumigen Baumeister zu erstatten.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
Bekanntmachung.
Es besteht Veranlassung, die zuständigen Polizeibehörden zu
strenger Durchführung der oberpolizeilichen Vorschriften zum Schutze