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der Erhebungen für jede Hauptfrage, soweit nicht Fehlanzeige zu
erstatten ist, je auf gesondertem Bogen zusammenzustellen.
Fehlanzeigen sind nicht erlassen. Bei der Wichtigkeit der
bezüglichen Erhebungen erwarte ich zuverlässig eine gewissenhafte
Durchführung derselben. Namentlich sind die Fischereiberechtigten
und die Eigentümer der einschlägigen Gewässer über die einzelnen
Fragen eingehend protokollarisch einzuvernehmen und deren Erklär—
ungen beizufügen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.