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Die Vorzeigung auch des Wagenzubehörs bei den Friedens⸗Vor—
musterungen ist erwünscht, soweit bei den Besitzern vorhanden. An—
schaffungen aus diesem Anlaß sind nicht zu fordern.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Gesichtspunkte
für die Auswahl der bei den Pferde-Vormusterungen vorzu—⸗
führenden Fahrzeuge.
(Auszug aus Anlage Ge zur Pferde-Aushebungs-Vorschrift.)
1) Die Fahrzeuge sollen vierrädrig und nicht zu lang gebaut sein,
moͤglichst nur 10 nicht über 14 Zentner wiegen, ein kräftiges
Untergestell mit Achsen von Stahl oder Eisen und mindestens
—18 Zentner Tragfaähigkeit haben.
Wo mit den Fahrzeugen besonders sa4were Zugpferde aus—
gehoben werden, dürfen die Fahrzeuge bei einer Tragfähigkeit
von mindestens 80 Zentnern entsprechend schwerer als 14
Zentner sein.
2) Die Fahrzeuge müssen mit 2 Steuerketten oder 2 Aufhaltern
von doppeltem Leder und einer Hinterbracke (Waage) versehen
sein. Das Vorhandensein eines Langbaums und einer abnehm⸗
baren Wagendeichsel ist erwünscht. Die Höhe der auf Nabe
und Felgenkranz mit eisernen Reifen versehenen Vorderräder
soll nicht unter 80 em, die der Hinterräder nicht unter 4¶m
und nicht über Am 60 cm, die Breite der Felgen nicht unter
5 und möglichst nicht über 8 em betragen. Hemmschuh oder
andere Hemmoorrichtung erwünscht.
3) Das Obergestell hat entweder aus einem festen Bretterkasten
oder aus 2 Leitern mit Brettfüllung oder Korbgeflecht und