Full text : 1902 (0003)

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Homburg, den 8. Tan. 1362

Circular M 3.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Die periodische Nachaichung der
Maaße, Gewichte und Waagen,
sowie sonstiger Meßwerkzeuge ꝛc. ꝛc.
pro 1802.

Nachstehender Reiseplan des Aichmeisters Khuon hier wird den
Bürgermeisteräntern zur Bekanntgabe in den Gemeinden und dem
Beifügen mitgeteilt, daß in Anbetracht unvorhergesehener Verhinderungs⸗
fäͤlle diese Bekanntmachungen erst dann zu erlassen sind, wenn von
Seite des Aichmeisters hierüber noch ausdrücklich Mitteilung erfolgt ist.
Zur Ausführung des Aichgeschäftes ist ein geheiztes verschließ—
bares Lokal mit den nötigen Tischen und Stühlen zur Verfügung
zu stellen.

Die Maaße, Gewichte und Waagen müssen vollständig gereinigt
sein und sind zur festgesetzten Zeit gegen Bezahlung der taxmäßigen
Gebühren abzuholen, auch die Waagen der Gemeinden, welche dem
öffentlichen Verkehre dienen, sind damit inbegriffen.
Die Meßrahmen für Straßendeckmaterial, sowie die Hohlmaaße
für trockene Körper unterliegen der diesjährigen Nachaichung mit
Ausnahme derer, auf welchen der Stempel 0Ol aufgebrannt oder auf—
geschlagen ist.
Ferner wird wiederholt darauf hingewiesen, daß auch die Milch—
gefäße, welche zum Zumessen der Milch an die Käufer benützt werden,
der gesetzlichen Aichpflicht unterliegen.
Für die Dauer der periodischen Nachaichung, d. i. vom 20.
Januar bis Ende Mai lfd. Irs., ist der Aichmeister während der
            
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