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Rr. 1783 V.
Homburg, den 28. Juli 1900,
Circular M O2.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug der Gewerbeordnung.
Es wird hiermit auf die h. Ministerial-Entschließung vom 22.
Mai 1902 nebenbezeichneten Betreffs (M.-A .Bl. S. 221) aufmerksam
gemacht und die Bürgermeisterämter beauftragt, dieselben den Besitzern
und Betriebsleitern der im Gemeindebezirke bestehenden Fabriken
und denselben gleichstehenden Anlagen gegen zu den ge—
meindlichen Akten zu nehmenden Nachweis sofort zu eröffnen.
Die entsprechende Aenderung der Ziff. VII. des Auszuges aus
den Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Beschäftigung
jugendlicher Arbeiter ist bei den regelmäßigen halbjährigen Revisionen
der Fabriken u. f. w. sorgfältig zu überwachen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöohsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.