Full text : 1902 (0003)

227

Homburg, den 830. August 1902.

Circular I

8383.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Vollzug des Schulbedarfsgesetzes vom
28. Juli 1902.

Den Bürgermeisterämtern werden in den nächsten Tagen Ab—
schriften der von der k. Regierung, Kammer des Innern superrevi—
sorisch und provisorisch festgesetzten Schulfassionen zugehen behufs
umgehender Veranlassung einer Beschlußfassung der Gemeinderäte
darüber:
1) daß der Fehlbetrag an dem gesetzlichen Mindesteinkommen
des Lehrpersonals (Art. 7. des Gesetzes) auf die Gemeindekasse
übernommen wird,
2) daß um Fortgewährung der seither aus Staats- und Kreis—
fonds bezogenen Zuschüsse nachgesucht wird,
3) — veranlaßten Falles —, daß zur Deckung des hiernach
noch verbleibenden Fehlbetrags die schon seither bezogenen
Zuschüsse um Mark erhöht werden mögen.
Wie groß der Fehlbetrag an dem Mindesteinkommen für jede
Schulstelle ist, ist in den Fassioneu ausdrücklich bemerkt, so daß
Zweifel in dieser Richtung ausgeschlossen sind.
Zur Erleichterung dieser Beschlußfassung werden den Bürger—
meisteraͤmtern zugleich Formulare für diese Beschlüsse zugehen, die
auf das Gewissenhafteste auszufüllen sind.
Wegen Ausfüllung der den Bürgermeisterämtern des weiteren
noch zugehenden Formulare „über die Verhältnisse der Gemeinden“
ist sofort mit den Gemeinde-Einnehmereien ins Benehmen zutreten,
            
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