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Distriktsgemeinde Waldmoher.
Verkeilung
der Distriktsumlagen für das Jahr 1902.
Nach der Zusammenstellung des k. Rentamtes Homburg
betragen die Prinzipalsteuern incl. Steuerbeischlägen zu
Beginn des Etatsjahres 1902:
a. der Gemeinden
h. des k. Finanzärars und
1) Forstrealitätenstatus
2) Uebrige Besitzungen
c. des k Landgestüts
d. des k. Bergärars
zwar:
Zusammen
6888566
——
44149
61899
—
77883148
Nach dem durch hohe k. Regierung am 27. Dezember
1901 abgeschlossenen Voranschlage für das Jahr 1902
sind umzulegen:
1) Für Distrikts-Armenzwecke nach Art. 62 des
Voranschlages
2) Für distriktive
anschlages
Zwecke nach Art. 73 des Vor—
Zusammen.
27
700
33900
—c