Full text : 1902 (0003)

Arbeitern und Tagelöhnern derjenige Arbeits- oder Geschäfts
zweig anzugeben, in welchem sie ständig oder meistens arbeiten
(ob in Landwirtschaft, bei Forst-, Garten-, Bau-, Eisenbahn⸗-,
Chaussee-, Hafen-, Kanalarbeiten u. s. w.)
2) Dabei ist derjenige Beruf anzugeben, welcher seit Verlassen
der Schule die längste Zeit hindurch ausgeübt wurde. Wer
beispielsweise mehrere Jahre hindurch in der Landwirtschaft
beschäftigt und nur das letzte Jahr oder die letzten Monate
als Handwerksgeselle oder Fabrikarbeiter thätig war, ist mit
der ersteren nicht mit der letzteren Beschäftigung nachzuweisen.
8) Hienach ist zunächst bei der Aufstellung der zum 15. Februar
1902 einzureichenden Rekrutierungs-Stammrolle des Jahres
1902 zu verfahren. Es sind aber auch die Angaben in
Spalte 8 der zu dem genannten Termine mit einzureichenden
Rekrutierungs-Stammrollen der Jahre 1901 und 1900 nach—
träglich zu prüfen und, soweit sie dieser Anweisung nicht
entsprechen, zu ergänzen oder zu berichtigen.
            
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