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Homburg, 18. August 1902.
Circular M 82.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreffe
Die Meisterprufungskommissionen.
Die Bürgermeisterämter werden auf die in Nro. 10 des Kreis⸗
amtsblattes vom 12. Juni 1902 erschienene Regierungs-Bekannt⸗
machung obigen Betreffs vom 6. Juni J. J. mit dem Auftrage hin—
gewiesen, die beteiligten Kreise von der Errichtung der Meisterprüfungs⸗
kommissionen mit dem Beifügen geeignet zu verständigen, daß Gesuche
um Zulassung zur Prüfung von den im Amäesbezirke seßhaften Ge—
werbetreibenden und den Gesellen, welche im Amtsbezirke mindestens 8
Monate in Arbeit stehen, entweder an den Vorfitzenden der Prüfungs⸗
kommission für den IV. Prüfungsbezirk, Bäckermeister Karl Lützel
in Pirmasens, oder an das Sekretariat der Handwerkskammer in
Kaiserslautern zu richten sind.
Die im Amtsbezirke wohnhaften Beisitzer sind von ihrer Be⸗
stellung gegen unterschriftlichen binnen 10 Tagen anher vorzulegenden
Nachweis ausdrücklich in Kenntnis zu setzen.
Kgl. Bezirksamt:
Merckle.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.