Six. 1710 V.
Homturzg, den 20. Juli 19620.
13)
J
Circular M 75
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug der Gewerbeordnung, hier
den Betrieb von Getreidemühlen.
Nachstehend folgt Abdruck einer Entschließung der k. Regierung,
Kammer des Innern, vom 12. l. Mts. Nr. 14 929 Kezur Kennt—
nisnahme und Verständigung der Getreidemühlenbesitzer.
Kgl. Bezirksamt:
J. V.
Merckle.
An.
die Bürgermeisterämter
und k. Gendarmeriestationen
des Bezirks.
Nr. 14929 K.
K. B. Regierung der Pfalz,
Kammer Inmnnern.
Speyer, den 12. Juli 1901
Auf Grund einer an die kgl. Staatsanwälte ergangenen Ent—
schließung des kgl. Staatsministeriums der Justiz und einer gleicher
Weise an die k. Regierungen ergangenen Entschließ ang des k. Staatsmini—
steriums des Innern vom 30. vor. Mts. Nr. 15206 wird bekannt ge—
geben, daß in der in der Bundesratsverordnung vom 26. April 1899, den
Betrieb von Getreidemühlen betr. — R.«G. Bl. S. 273 — erlassenen
Vorschrift, wornach den Arbeitern eine gewisse Ruhezeit zu „gewähren“
ist, die unbedingte Verpflichtung für den Arbeitzeber zu erblicken ist,
dafür zu sorgen, daß diese Ruhezeit unter allen Umständen und ehne