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Nr. 1346 V.
Homburg, den 21. Juni 1805.
Circular M 66.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Abänderung des Erhebungsformu—
lares für die gewerblichen und land—
wirtschaftlichen Fortbildungsschulen.
Zur Vermeidung von weiteren Erhebungen hinsichtlich des für
die gewerblichen und landwirtschaftlichen Fortbildungs—
schulen erhobenen Schulgeldes ist in der Rubrik „Höhe des Schul—
geldes“ künftighin stet der Gesamtbetrag des erhobenen
Schulgeldes einzusetzen, da aus dem Betrag für einen Schüler
und der Anzahl der Schüler die Summe schon deshalb nicht be⸗
rechnet werden kann, weil nicht bekannt ist, wie viele Schüler jeweils
ganz und teilweise von der Entrichtung des Schulgeldes befreit sind.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.