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*t. 1311 V.
Homburg, den 16. Juni 1802.
Circular M 64.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Corpsgeneralstabsreise 1802.
In der Zeit vom 20. Juni mit 3. Juli curr. wird eine Corps—
Generalstabsreise des k. b. II. Armeekorps in der Pfalz stattfinden
und wird hiebei voraussichtlich auch der Amtsbezirk Homburg berührt
werden.
An der Reise nehmen teil:
5 Stabsoffiziere,
11 Hauptleute und Leutnants,
2 Unteroffiziere,
241 Infanteristen ꝛc.
35 Pferde.
Nach den einschlägigen Bestimmungen wäre zu verabfolgen:
1). An Offiziere Naturalquartier ohne Verpflegung;
2) an Unteroffiziere und Mannschaften Quartier mit Verpflegung:
Z3) an Pferde Stallquartier und das erforderliche Pferdefutter:
4) der benötigte Vorspann.
Die Quartiere der Offiziere und deren Diener, die Quartier—
verpflegung und der Vorspann werden zur Stelle bezahlt, für die
übrigen Leistungen dagegen den Gemeinden Bescheinigung erteilt.
Da eine sichere Vorausbestimmung der Quartiere nicht möglich
ist, werden die Quartiermacher mit den betr. Gemeinden seinerzeit
jeweils in direkten Verkehr treten.
Hienach haben die Bürgermeisterämter das Weitere zu veranlassen.
Kgl. Bezirksamt:
Stoͤhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.