Full text : 1902 (0003)

teiligten etwas dafür zu entrichten haben. Reichs-Mil.Ges.
J 35. Auch ist es Amtssache, die unparteiischen Familien—
bäter beizuziehen und darf dies unter keinen Umständen den
Gesuchstellern überlassen werden. Zuwiderhandlungen müßten
unnachsichtlich geahndet werden.
Diejenigen militärpflichtigen Musiker, welche sich zur Zeit des
Musterungsgeschäfts im Auslande befinden, haben um ihre
Entbindung von der Gestellungspflicht nachzusuchen. Im
Unterlassungsfalle müßten dieselben zur Bestrafung angezeigt
und ihnen die Vorteile der Losung entzogen werden. Außer—
dem hätten sie unter Umständen ihre Behandluug als un—
sichere Dienstpflichtige zu gewärtigen.
Im Falle zwei oder mehrere Söhne einer Familie gleich—
zeitig zur Vorstellung gelangen, so sind die Beteiliaten
darauf hinzuweisen, wie auf dem Wege des F 32 Ziff. 3 der
Wehrordnung die Ableistung der Militär-Dienstpflicht er—
leichtert werden kann.
Die Bekanntgabe an die Beteiligten hat nicht nur auf
dem Wege der ortsüblichen Bekanntmachung,
sondern auch bei der Anmeldung zur Stammrolle von Person
zu Person zu erfolgen, damit die Nachschleppung von Gesuchen
thunlichst vermieden werde.
Die Oberersatz-Kommission wird solche Gesuche, welche
in dem betreffenden Jahre vor ihr angebracht werden, ohne
daß sie der Ersatz-Kommission als 1. Instanz vorgelegt waren,
nur dann berüuͤcksichtigen, wenn die Veranlassung nach der
Musterung entstanden ist, oder die Versäumung des An—
bringens des Gesuches bei der Musterung durch ganz
dringende Entschuldigungsgründe gerechtfertigt wird.
Außerdem werden diese Gesuche, wenn sie auch noch so be—
gründet sein sollten, unbedingt zurückgewiesen werden.
Ferner sind die Beteiligten wiederholt darauf aufmerksam
zu machen, daß ihre Angehörigen, deren Erwerbsun—
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.