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Die Richtigkeit der Unterschrift ist unter Beisetzung des Ge—
meindesiegels zu beglaubigen.
Die Quittungen und Empfangsbescheinigungen sind alsbald
mit Bericht uͤber Vollzug des Auftrags anher zu senden.
Behufs Anweisung der 2. Hälfte der Präbenden sind die vor—
geschriebenen Lebensbescheinigungen bis längstens 20. August
1902 vorzulegen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Homburg, 2. Juni 1902.
Nach Mitteilung des k. Bezirksamts Neustadt a / H. ist unter den
Pferden des k. Poststallhalters Gustav Maas in Dürkheim die Rotz—
krankheit wieder erloschen.
Dies ist in den Gemeinden bekannt zu geben.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
und Herrn Tierärzte des Bezirks