Full text : 1902 (0003)

Somurg, den 1. Januar 1902.,

Circular Ml.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Das Militärersatzaeschäft für 1902.

Die Vorarbeiten für das Militär-Ersatzgeschäft haben nunmehr
zu beginnen.
1) In jeder Gemeinde sind daher sofort die in z 57 der Wehr—
ordnung vom 19. Januar 1889 — G.-V.-Bl. Nr. 8 —
vorgeschriebenen Bekanntmachungen zu erlassen, wonach gemäß
325 der Wehrordnung sich alle Militärpflichtige, über deren
Dienstpflicht noch nicht endgültig entschieden ist, in
der Zeit vom 15. Januar bis l. Februar 1902 zur
Staminrolle anzumelden haben.
2) Es sind also anzumelden nicht allein alle in der Zeit vom
1Januar bis 31. Dezember 1882 geborenen,
sondern auch die wegen häuslicher oder sonstiger Verhältnisse
oder wegen unentschiedener Tauglichkeit zurückgestellten, die ein—
gewanderten und etwa übergangenen Militärpflichtigen früherer
Aitersklassen.
3) Die Anmeldung hat bei dem betr. Bürgermeisteramte des⸗
jenigen Ortes zu geschehen, an welchem der Militärpflichtige
seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz hat.
Es ist darauf zu sehen, daß bei allen Anmeldungen, welche
nicht im Geburtsorte selbst erfolgen, das vorgeschriebene,
kostenfrei auszufertigende Geburtszeugnis vorgelegt wird.
Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden
Aufenthalt noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.