Full text : 1902 (0003)

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Nr. 1004 V.

Homburg, den 14. Mai 1902.
Circular M 49.

Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Bekampfung der Geflüugelcholera.
Nachdem die Geflügelcholera in juͤngster Zeit mehrfach in die Pfalz
eingeschleppt ist, wurde mit Bekanntmachung k. Regierung vom 12.
ds. Mits. der Handel mit Geflügel im Umherziehen bis zum 1. Sep—
tember l. Irs. auf Grund des F 56 b, Abs. 8 der Gewerbeordnung
(vergl. Art. 14, Ziff. 2 des Reichsgesetzes vom 6. August 1806,
betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, Reichsgesetzblatt S. 685)
untersagt.

Ferner wurde die Bekanntmachung vom 17. Juni vor. Irs—
Nr. 13135 J, betr. Maßregeln zur Bekämpfung der Geflügelcholera
—Kr.⸗A.“Bl. 1901 S. 111 — bis auf Weiteres wieder in Wirk—
samkeit gesetzt.
Dies wird unter Bezugnahme auf die Zirkulare 53 und 64
von 1901 mitgeteilt und ist sofort öffentlich bekannt zu geben.
Kgl. Bezirksamt:
Merckle, k. Assessor.

An
sämtliche Bürgermeisterämter,
Herrn Tierärzte und Gendar—
meriestationen des Bezirks.

Nach Mitteilung desk. Bezirksamts Pirmasens wurde unter
den Hühnern des Bahnhofverwalters Wolff in Muͤnchweiler
a. d. Rod. die Geflügelcholera festgestellt und deshalb Gehoͤft- bezw.
Stallsperre angeordnet.
Vorstehendes ist im Gemeindebezirke oͤffentlich bekannt zu geben.
Homburg, 14. Mai 1902.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
            
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