Fomburg, den 15. April 1902
Circular.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug des Gesetzes vom 5. April
1888, die Haltung und Körung der
Zuchtstiere.
Im Hinblick auf 5 7 der Allerhöchsten Verordnung vom 16.
Juni 1888 Ziffer 16 bezeichneten Betreffs werden hiemit nachstehend
die Termine für die in den einzelnen Gemeinden abzuhaltenden Haupt—
körungen mit dem Auftrage veröffentlicht, dieselben in den einzelnen
Gemeinden bekannt zu geben, dem gemeindlichen Mitgliede des Kör—
ausschusses, sowie den Zuchtstierbesitzern, welche ihre Zuchtstiere zur
Körung angemeldet haben, besonders davon Mitteilung zu machen und
den Publikationsnachweis dem Vorsitzenden des Körausschusses vor—
zulegen.
Kgl. Bezirksamt:
Spöhrer.
An
die Bürgermeisterämter der Distrikte
Landstuhl und Waldmohr
Werzeichnis
der Körtermine pro 1902
a) Distrikt Landstuhl.
28. April: Obernheim-Kirchenarnbach.
Oberarnbach
Landstuhl
2i, uhr
5
6 0 5