Full text : 1901 (0002)

Hiebei ist genau der Geburts- und der Aufenthaltsort
anzugeben. Einer sogenannten Ueberweisung an die Aufent—
haltsgemeinde bedarf es nicht und ist von einer solchen
abzusehen.
7) Die sich anmeldenden Militärpflichtigen srüherer Altersklassen,
welche in ihren Stammrollen noch nicht erscheinen, sind in
die Stammrolle der Altersklasse, zu welcher sie
gehören, nachzutragen und ist dies im Vorlagebericht zu
bemerken.
8) Die Bürgermeisterämter dürfen sich auf die Anmeldungen
der Militärpflichtigen nicht beschränken, sondern müssen ge—
mäß 846, 3 lit. e der Wehrordnung amtliche Nachforschungen,
insbesondere in den treffenden Geburtsregister-Jahrgängen,
anstellen, ob nicht noch andere vorhanden sind, welche eine
Anmeldung unterlassen haben. Es ist dies besonders wichtig
bei eingewanderten, rückgewanderten, oder in früheren Jahren
übersehenen und in die früheren Stammrollen nicht aufge—
nommenen Militärpflichtigen.
9 Gesuche um Zurückstellung
a) wegen häuslicher Verhältnisse,
b) wegen Berufes,
c) wegen dauernden Aufenthaltes im Auslande,
sind nach Vorschrift der Ministerial-Entschließung vom 114.
Januar 1890, Ministerial-Amtsbl. S. 17 ff. genau zu
instruiren. Wenn ein Gesuch auf F 32, 2 a und b der
Wehrordnung gegründet wird, so ist unter Beachtung der
Weisung der Circulare Nr. 17. v. 1890 und Nr. 49 v.
1897 ein Fragebogen auszufüllen.
Die Beteiligten sind dabei besonders darauf aufmerksam
zu machen, daß Zurückstellungsgesuche in der Regel spätestens
im Musterungstermin anzubringen sind. Die Beteiligten sind
jedoch aufzufordern, ihre Gesuche innerhalb einer vom Bürger—
meisteramte zu steckenden angemessenen Frist bei dem Bürger-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.