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Homburg, 11. April 1801.
Circular M36.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Armenlasten; hier Aufwand für
Geisteskranke u. Blöde, dann taub⸗
stumme, blinde und krüppelhafte
Kinder.
Unter Uebersendung der benötigten Formularien werden die
Bürgermeisterämter unter Hinweis auf die Allerh. Entschließung
vom 29. März 1901 (Amtsbl. d. St.“M. d. J. S. 137) beauf⸗
tragt, die für jede Gemeinde sorgfältig ausgefüllten Tabellen bis
spätestens 1. Mai ec. hierher einzusenden
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks