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Homburg, den 28. März 10901.
Circular M 3l.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug des Berggesetzes, h'er die
Arbeitsbucher für minderjährige
Bergarbeiter.
M .
Nachstehend folgt Abdruck einer Entschließung des kgl. Staats⸗
ministeriums des Innern vom 13. ds. Mis. zur Kenntnis und
Beachtung.
Der ungefähr pro Jahr benötigte Bedarf wäre mittels ein—
facher Notiz anzuzeigen.
Der k. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
säwtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Nr. 4842.
K. B. Staatsministerium
des Innern.
Mäanchen, een 183. März 1801.
Gemäß Art. 106 Abs. 2 des Berggesetzes für das Königreich
Bayern vom 20. März 1869 und 30. Juni 1900 wird für
die Arbeitsbücher für minderjährige Bergarbeiter, die aus den
anruhenden Mustereremplaren ersichtliche Einrichtung bestimmt.