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Homburg, ?o, Mäaͤrz 1901.
Cireular M 29.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Bestreitung der Impfkosten.
Nach Artikel 1 des Gesetzes vom 15. April 1875, die Be—
streitung der Impfkosten in der Pfalz betr., fallen die Kosten
den betreffenden Gemeinden zur Last. Nachstehend wird nun das
Verzeichnis über die Verteilung derselben für 1900 mit dem Auftrage
mitgeteilt, die Gebuͤhren der Impfärzte auf diese, die Kosten der
Formularien aber auf das kgl. Bezirksamt zur Auszahlung aus den
Gemeindekassen sofort anzuweisen.
Eine Repartition der Kosten auf die Impfpflichtigen resp. deren
Eltern ꝛc. ist unstatthaft.
Die Einnehmereien haben die fraglichen Beträge mög lich st
bald au die Impfärzte beziehungsweise das k. Bezirksamt aus—
zubezahlen.
Der k. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Au
säͤmtliche Bürgermeisterämter
u. Einnnehmereien des Bezirks.