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Sr. 553 0.
Homburg, den 25. März 1901.
Circular M 30.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Revision der ortsüblichen Tagelöhne
und der durchschnittlichen Tagelohne
nach 88 8 und 20 des Krankenver—
sicherungsgesezes, sowie des durch—
schnittlichen Jahresarbeitsver dienstes
land⸗ u. forstwirtschaftlicher Arbeiter.
IJ. Im Hinblick auf die Ministerialentschließung vom 20. vor.
Mts. — M.⸗A.Bl. S. 101 — werden die Bürgermeisteräuiter
angewiesen, unverzüglich die Beschlußfassung der Gemeindebehörden
über die Revision und etwa gebotene Erhöhung der derzeit geltenden
Sätze des ortsüblichen Tagelohns (siehe Kreisamtsblatt 1892 Seite
58 f.) unter genauer Beachtung der in Ziffer 1870 der höchsten
Ministerialentschließung vom 25. Mai 1892 (M.-A.Bl. S. 218)
bekannt gegebenen Gesichtspunkte herbeizuführen und beglaubigte Ab—
schriften dieser Beschlüfse zuverlässig bis längstens 1. Mai l. Irs.
anher vorzulegen.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
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saͤmtliche Bürgermeisteraämter
des Bezirks.