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Es erscheint angezeigt, die für die Ausfüllung des Verzeichnisses
notwendigen Erhebungen bereits jetzt zu bethätigen, mit der Ein—
tragung jedoch zuzuwarten, bis die Einteilung der Unterbezirke be—
kannt ist.
Nach Mitteilung der 5. Kavalleriebrigade haben sich bei den
Vormusterungen im Bezirke des J. Armee-Corps verschiedene Anstände
ergeben und wurde das Ersuchen anher gestellt, dafür zu sorgen, daß
nachstehende Punkte beachtet werden.
Auch wäre Vorsorge dafür zu treffen, daß dem Pferdevormuster—
ungskommissar eine schreibgewandte Persönlichkeit — wenn thunlich
der Herr Gemeindeschreiber — zur Verfügung gestellt wird.
a. Führung der Pferdevorführungslisten:
1) Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Einträge der
Pferdevorführungslisten der Gemeinden — 5 und Anlage
A. zur Pf.„A-V. — wolle Sorge getragen werden.
Hiezu wird bemerkt, daß die im F 4 der Pf.A.«V. Seite
7Nund 8 unter a mit i aufgeführten Pferde zwar nicht
vorführungspflichtig sind, jedoch in den Listen — Anlage A
zur Pf.⸗A.-V. — unter entsprechender Erläuterung in
Spalte 6 „Bemerkungen“ vorgetragen werden müssen —
Siehe Anmerkung * zu F 5 der Pf.⸗A.-V.
Die in 8 4 der Pf.A.V. Ziffer 1426 bezeichneten
Kategorien sind jedoch nach Entschließung des k. Staats—
ministeriums des Innern vom 7. Okt. 1900 Nro,. 22187
weder zur Vorführung noch zur Anmeldung ihrer Pferde
verpflichtet. Diesbezügliche Pferde sind daher in den Listen
überhaupt nicht aufzunehmen.
2) Wird eine Gemeinde oder ein Ort in mehrere Unter⸗(Teil-)
Bezirke für die Pferdevormusterung geteilt, so sind die Pferde
in der Liste auch unters (teil-) bezirksweise vorzutragen.
8) Nicht die Pferdebesitzer sondern die Pferde erhalten
fortlaufende Nummern in der Liste.
4) Tie Größe der Pferde ist durch Messung mit dem Band⸗