Full text : 1901 (0002)

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Homburg, den 13 Maärz 1921.

Circular M 27.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Pferdeaushebungsvorschrift.

Mit dem 1. April 1901 ritt für den Bezirk des II. Armee—
Corps die im Gesetz- und Verordnungsblatt 1900 S. 1103 ff zum
Abdruck gebrachte neue Pferdeaushebungsvorschrift in Kraft.
Die Herrn Bürgermeister und Gemeindeschreiber werden sich
mit den einschlägigen Bestimmungen eingehend vertraut machen,
nachdem die Gemeindevorstände bei der jährlichen Vormusterung des
Pferdebestandes und der Pruͤfung der Fahrzeuge wesentlich mitzu—
wirken haben.
Nach Mitteilung der 5. Kavallerie-Brigade wird die diesjährige
Vormusterung im Bezirke Homburg in der Zeit vom 28. August
mit 12. September stattfinden.
Der genaue Reiseplan, sowie die Unterbezirke sind noch nicht
festgestellt und kann dies erst einige Wochen vor Beginn des Muster⸗
ungsgeschäftes bekannt gegeben werden.
Benötigt werden von den Gemeindebehörden zunächst nur die
Formulare nach Anlage A. Die Formulare sind für Rechnung der
Gemeinden seitens der k. Regierung bestellt und werden die für 5
Jahre erforderlichen Kopf- und Einlagebogen, sobald solche eintreffen,
den Gemeinden hinausgegeben werden. Hiebei wird darauf aufmerk⸗
sam gemacht, daß bei dem Bedarf zu berücksichtigen war, daß das
Verzeichnis nach Formular A alljährlich in doppelter Fertigung dem
Vormusterungskommissär vorzulegen ist. Mit den Formularen ist
haushälterisch umzugehen.
            
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