5
Homburg, den 27. Februar 1901.
Circular M 24.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Heranziehung der Nebenbetriebe
land- und forstwirtschaftlicher Ve—
triebsunternehmer zu besonderen Bei—
traͤgen:
Nachstehende Bekanntmachung ist sofort in ortsüblicher Weise
zu veröffentlichen.
Derek. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.
In Gemäßheit des letzten Absatzes des im Kreisamtsblatte
1901 Nr. 1S. 2 veröffentlichten neuen 5 832 a des Genossenschaftsstatutes
wird hiemit bekannt gemacht, daß die Unternehmer
land; und forstwirtschaftlicher Betriebe, welche einen Außerhalb
des Genossenschaftsbezirks, d. h. außerhalb des
Regierungsbezirks der Pfalz gelegenen Nebenbe—
trieb im Siunne des F 32 a besitzen, denselben bei Meidung
der gesetzlichen Straie bis längitens 31. März lauf. Irs,
unter Angabe der Steuerbelastung und des Umfangs dieses Betriebs
bei dem unterfertigten Genossenschaftsvorstande anzumelden haben.
Speyver, den 20. Februar 1901.
Der Vorsitzende des Vorstandes der land- und forstwirtschaft⸗
lichen Berufsgenossenschaft für den Regierungsbezirk der Pfalz:
gez. Stößel.
Köl Regierungs-Assessor.