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Bei der Ladung ist zu beachten, daß die Zurückstellungs-Gesuche
der Militärpflichtigen des Jahrgangs 1880 u. 1881 am Donners—
tag, den 11. April, dagegen die bezüglichen Gesuche der Militär—
pflichtigen des Jahrgangs 1879 am Freitag, den 12. April
jeweils 81/3 Uhr vormittags, zur Bescheidung gelangen.
Ladungs ⸗Nachweis nach dem anliegenden Formulare ist
einzusenden.
Die angemeldeten Gesuche um Zurückstellung und Befreiung
sind bis Längstens 15. März mit Ladungs-Nachweis
in Vorlage zu bringen.
Etwaige Gesuche um zeit- und bedingungsweise Zuruͤckstellung
von Mannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatzreserve, so—
wie Zurückstellungsgesuche von ausgebildeten Landsturmpflich—
tigen II. Aufgebots (FF 118, 3, 122 und 128 der Wehrordnung)
nicht zu verwechseln mit Gesuchen um Befreiung von den Uebungen,
welche jederzeit beschieden werden können, — sind vollständig vor—
bereitet bis zum gleichen Termine vorzulegen.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
sãmtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.