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Homburg, den 14. Januar 1901.
Circular M12.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Errichtung von Testamenten vor dem
Gemeindevorsteher.
Die Bürgermeisterämter werden auf die im nebigen Betreffe
ergangene Ministerialentschließung vom 19. Dez. 1900 (M.A.Bl.
1901 S. 4 ff.) aufmerksam gemacht.
Die vor dem Buürgermeister oder dessen Stellenvertreter er⸗
richteten Testamente sind behufs amtlicher Verwahrung unverzüglich
an das Notariat, in dessen Bezirke sich die Gemeinde befindet, oder
an das Notariat abzuliefern, bei welchem der Erblasser die Ver⸗
wahrung wüuͤnscht.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spshrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
sämmtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.