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Nr. 2239 V.
Homburg, den 30. Dezember 1901.
Circular M 127.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Beschaftigung jugendlicher Arbeiter
in Werkstätten mit Motorenbetrieb.
Nach den Berichten der Fabriken- und Gewerbeinspektoren fehlt
es zur Zeit noch vielfach an einer entsprechenden ortspolizeilichen
Kontrolle über den Vollzug der Vorschriften, betreffend die Beschäftigung
von jugendlichen Arbeitern und von Arbeiterinnen in Werkstätten
mit Motorbetrieb.
Die Bürgermeisterämter werden demgemäß neuerdings veranlaßt,
sich mit den Bestimmungen der Bundesrats-Verordnung vom 18.
Juli 1900 (R.“G.Bl. S. 566) und der Ministerial-Entschließung
rom 13. Juli 1900 (M.-A.Bl. S. 747 ff.) — soweit für ihren
Bezirk einschlägig — genau vertraut zu machen und eine gewissen—
hafte Kontrolle der Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern und von
Arbeiterinnen in Werkstätten mit Motorenbetrieb sich angelegen sein
zu lassen.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Merckle
k. Assessor.
An
saͤwtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.