Full text : 1901 (0002)

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Homburg, den 7. Dez. 1201.

Circular M 121.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Anmeldung und Besichtigung der
Hunde im Jahre 1802.

Unter Bezugnahme auf die oberpolizeilichen Vorschriften über
die Visitation der Hunde vom 21. Juni 1901 (K.-A.-Bl. S. 119)
folgt nachstehend das Verzeichnis für die Anmeldung und Besichtigung
der Hunde im Jahre 1902 mit dem Auftrage, diese Termine gehörig
bekannt zu machen und das Weitere nach Maßgabe des Zirkulars
Nr. 74 vom 11. Dezember 18982 zu veranlassen. Für Abstellung
eines geeigneten Lokals für die Visitation und einer Person zur
Mithilfe bei Führung der Register ist Sorge zu tragen. Die Hunde—
besitzer haben für die früher versteuerten Hunde die Quittung vom
Vorjahre mitzubringen.
Die Hunde sind durch eine erwachsene Person an der Leine
vorzuführen, bissige Hunde mit einem Maulkorbe.
Die Bekanntgabe der Termine hat mindestens 14 Tage vorher
zu erfolgen.
Auch die Fleischbeschauer haben sich mit Tagebuch und der In—
struktion vom 4. April 1884 beim hk. Bezirkstierarzte einzufinden.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.

Afn
färtlide Bürgermeisterämier
des Bezirks.
            
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