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Homburg, den 18. Nob. 19801.
Circular M 115.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Aufstellung der Voranschlaͤge
für 1902.
Mit Bezug auf Art. 68 Abs. 2 der Gemeinde⸗Ordnung werden
die Herrn Bürgermeister beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß die
Gemeinde-Voranschläge für 1902 im Laufe des Monats November
vorgelegt werden.
Die Vorlage hat durch Vermittlung der Einnehmereien zu ge⸗
schehen, welche allenfallsige Anstände zuvor mit den Bürgermeister
ämtern zu begleichen und die Voranschläge auch inbezug auf die
Richtigkeit des Vortrags auf Seite 2 (Vermögen und Schulden ꝛec.)
zu prüfen und veranlaßten Falles zu berichtigen haben.
Die Voranschläge der gemeindlichen Armenpflegen
sind gleichfalls in dieser Zeit einzusenden.
Die Kultusvoranschläge sind bestehender Bestimmung
gemäß im Laufe des Monats Oktober vorzulegen.
Bezuglich der Kultusumlagen wird auf Zirk. Nro. 64 von
1897 verwiesen.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
Einnehmereien, Fabrikräte und
Presbyterien des Bezirks.