Full text : 1901 (0002)

279

Homburg, 15. November 1901.

Cirecular Mi113.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Neuwahl von Vertrauensmännern
der Gemeinden zum landw. Bezirks—
vereine für die Jahre 1802 mit 1807.

Gemäß 8e8 der revid. Satzungen des landw. Vereins v. J.
1895 hat jede Gemeinde, gleichviel ob sie dem Vereine als Mitglied
angehört oder nicht, das Recht, in den landw. Bezirksverein einen
Vertrauensmann aus der Zahl derjenigen Gemeindeangehörigen,
welche die Landwirtschaft betreiben und im Besitze der bürgerl. Ehren—
rechte sind, als Mitglied zu wählen.
Die Wahl erfolgt durch den Gemeinderat auf die Dauer von
6 Jahren.

Die Vertrauensmänner haben alle Rechte und Pflichten der
Vereinsmitglieder und obliegt denselben die Vertretung der örtlichen
Interessen, sowie die Förderung des landw. Vereinslebens in der
betr. Gemeinde und eines angemessenen Verkehres mit dem Bezirks—
vereine.

Der gewählte Vertrauensmann erhält von der betr. Gemeinde
(Bürgermeisteramt) eine Legitimation.
Nachdem die Funktionszeit für die im November 1895 ge—
wählten Vertrauensmänner mit Schluß dieses Jahres zu Ende geht,
werden die Bürgermeisterämter beauftragt, nunmehr ungesäumt
für jede Gemeinde ihres Bezirkes die Neuwahl eines Vertrauens—
mannes für die Jahre 1902 mii 1907 durch die Gemeinderäte be—
thätigen zulassen.
            
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