Full text : 1901 (0002)

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Bezeichnung

des

Friedhofes

Homburg

Ist er für
sämtliche
Konfessionen
bestimmt
oder für welihe

Für Katholiken
u. Protestanten

Für welchen

Bezirk

besteht er?

Stadtbezirk
Homburg
und die
Anneren
Sanddorf
Bruchhof

Wer gilt

als

Eigentümer?

Stadtgemeinde
Homburg

*) Eine Konfession, welcher der Friedhof nur nach F 100 der
II. Berf.Beil. dient, ist nicht mit aufzuführen.
*5) Insbesondere einer Pfarr⸗ oder Filialkirche, an welche als
Zugehörung (Hof) der Friedhof angrenzt. Bildet umgekehrt
eine Kirche oder Kapelle (Gottesackerkirche ꝛc.) eine Zuge⸗
hörung des Friedhofes, so ist einzutragen: „Nein, nur Gottes—
ackerkirche“, „Nein, nur Friedhofkapelle ꝛc.“,
            
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