Full text : 1901 (0002)

261

Nr. 19088 U.

Homburg, den 5. November 1901.

Circular M10O7.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Vergütung der Naturalverpflegung
nach dem Natur alleistungsgesetze.

Nachstehend folgt Abdruck einer Entschließung der k. Regierung
K. d. J., vom 80. v. M. Nr. 22815 4J mit dem Auftrage, hier—
nach bis 20. November l. J. zu berichten:
1) Wie oft die Gemeinde in den Jahren 1898 1899 und
1900 von Einquartierung betroffen wurde. Hierbei haben
Cinquartierungen verschiedener Truppen, welche zeitlich
ganz oder teilweis⸗ zusammenfallen, als ein Fall von Ein—
quartierung zu gelten. In diesem Fall ist jedoch anzu—
geben, ob die Mannschaften teils mit teils ohne Ver—
pflegung einquartiert wurden.
2) Ob und welche Zuschüsse hierbei seitens der Gemeinde an
die Quartiergeber geleistet wurden und zwar
a. wenn die Einquartierung mit,
b. wenn sie ohne Verpflegung erfolgte.
Der k. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.

Merkle,
k. Assessor.

An

sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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