247
Homburg, den 1. Okt. 1901.
Circular M98.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Reinigung der Bäche und Gräben.
Im Hinblick auf die ungünstigen Witterungsverhältnisse in der
ersten Hälfte des Monats September und den hierdurch bedingten
Wasserstand wird die Frist zur Bach- und Grabenreinigung bis 1.
November l. J. verlängert, dabei jedoch der Erwartung Ausdruck ge—
geben, daß bis dahin die Reinigung allseits und gründlich erfolgt
sein wird.
Vollzugsanzeigen sind am 4. November nächsthin zu erstatten.
Der k. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Merckle
k. Assessor.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.