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Nr. 1434 VU.
Komburg, den 2. Sept. 1901.
Circular M ꝗss.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Bauarbeiterschutz.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die oberpolizeilichen
Vorschriften zum Schutz. der bei Bauten beschäftigten Personen vom
1. Januar 1904 — G.-Vbl.«S. 1 — soweit dies nach der Natur
der Sache möglich ist, auch auf die bei Tiefbauten, insbesondern
bei Straßenbauten und Pflasterungsarbeiten beschäftigten Personen
Anwendung zu finden haben.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.